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Wir die Teilnehmenden-Vertretung (TV) des Berufsausbildungswerk (BAW) Aalen sind für die Jugendlichen und Auszubildenden im BAW Aalen da. Wir haben ein offenes Ohr und helfen eventuelle Streitereien zu schlichten oder Probleme zu lösen.
Mit aktiver Mitbestimmung und Mitverantwortung übernehmen wir als Stellvertretende der Jugendlichen und Auszubildenden Verantwortung im BAW Aalen und gestalten so unsere Ausbildungseinrichtung und unseren Arbeitsalltag mit.
In der TV kann jede/jeder Mitverantwortung und demokratische Teilhabe lernen und üben.
Wir treffen uns als TV regelmäßig alle vier Wochen. Die Protokolle können im Glaskasten gegenüber dem Sekretariat gelesen werden. Einmal jährlich legt die TV ihren Rechenschaftsbericht in einer Vollversammlung vor, beantwortet Fragen, nimmt Anträge, Kritik und Anregungen entgegen.
Jede/ jeder Teilnehmende des BAW Aalen kann sich als TV-Kandidat/ -Kandadatin aufstellen lassen. Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen des BAW Aalen wählen die TV in geheimer und direkter Wahl.
Die Wahlen bzw. Nachwahlen finden jedes Jahr im November statt. Die Amtszeit beträgt 1-2 Jahre, je nach Bereich.
Die TV im BAW Aalen besteht aus fünf Vertretern und Vertreterinnen aus den verschiedenen Bereichen, nämlich SBFS, Farbe, Holz, Metall, Feinwerk, BaE, Hauswirtschaft, Verkauf und Umschüler. Diese fünf wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende.
Zur Unterstützung steht uns in der TV eine Vertrauensperson zur Seite, die uns berät, anleitet, schult und zwischen Geschäftsführung, Mitarbeitenden und den Anliegen der Teilnehmenden vermittelt.
Das Recht auf Teilhabe ist gesetzlich geregelt und wir als TV werden aktiv in Prozesse des BAW Aalen mit einbezogen.
Wir haben Mitwirkungs- und Informationsrechte und in einigen Bereichen des BAW-Alltags eine tatsächliche Mitbestimmung.
So können wir z.B. mitbestimmen bei
Mitspracherecht haben wir bei
Jeder Jugendliche oder Azubi kann einen TV Vertreter, eine TV Vertreterin als Beistand mit in ein Förderplangespräch nehmen, wenn es um eine gravierende Veränderung der Maßnahme oder um eine Kündigung geht.